Wiener Zeitung, 22. Juli 1851
Concurs der Gläubiger des Franz Eder, zu Pöbring Nt. 10
Von den k.k. Landesgerichte zu Krems wird über das gesammte bewegliche, und über das in jenen Kronländern, in welchen die Jurisdictionsnorm vom 18. Juni 1850 Giltigkeit hat, befindliche unbewegliche Vermögen des Franz Eder, Krämers zu Pöbring Nr. 10, der Concurs eröffnet. Wer an diese Concursmasse eine Forderung stellen will, hat dieselbe mittels einer Klage wider den Concursmasse-Vertreter Hr. Doctor Florentin daselbst ernannt wurde, bei diesem Landesgerichte bis 27. September 1851 anzumelden, und in der Klage nicht nur die Richtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen; widrigens nach Verlauf des erstbestimmten Tages Niemand mehr gehört werden würde, und Jene, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet hätten, in Rücksicht des gesammten, zur Concursmasse gehörigen Vermögens ohne alle Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie ein eigenthümliches Gut aus der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut sichergestellt wäre, so zwar, daß solche Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld, ungehindert des Compensations-Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen sonst gebührt hätte, zu berichtigen verhalten werden würden. Zur Wahl des Vermögensverwalters und der Gläubiger-Ausschüsse wird die Tagsatzung auf den 30. September 1851 Vormittags bei diesem Landesgerichte anberaumt.
Krems, den 9. Juli 1851.